Woher kommt mein Geld, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland wird laut Informationen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Das bedeutet, dass Sie Ihren erlernten Beruf aufgrund von Krankheit oder durch einen Unfall langfristig nicht mehr ausüben können. In den meisten Fällen kehren Berufsunfähige nie wieder ins Berufsleben zurück.

Abzugrenzen ist die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, aber grundsätzlich noch andere Tätigkeiten. Wer erwerbsunfähig ist, kann überhaupt keine Erwerbsarbeit mehr leisten.

Zum Beispiel kann ein Maurer seinen Beruf nach einem Bandscheibenvorfall nicht mehr ausüben. Er könnte aber als Fachverkäufer in einem Baumarkt arbeiten und ist deshalb nicht erwerbsunfähig. Sowohl Berufsunfähigkeit als auch Erwerbsunfähigkeit müssen ärztlich bestätigt werden.

Wenn Sie berufsunfähig werden, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung meist nicht ausreichend sind, empfehlen wir eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt bestätigt werden. Er gibt außerdem an, in welchem Umfang sie berufsunfähig sind. Ab einer Minderung Ihrer Arbeitsfähigkeit um 50 Prozent haben Sie Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Woher kommt mein Geld, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Bis 2001 gab es eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, die Arbeitnehmern, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, immer noch zusteht. Sie beträgt zwei Drittel der Erwerbsminderungsrente. Für später Geborene gibt es nur noch die staatliche Erwerbsminderungsrente. Voll berechtigt sind Personen, die nur noch maximal drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Sie erhalten allerdings nur 30 Prozent ihres vorherigen Bruttolohns. Bei einer möglichen Arbeitsleistung von drei bis sechs Stunden liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, Betroffene erhalten in diesem Fall nur 15 Prozent des zuvor gezahlten Bruttolohns als Erwerbsminderungsrente.

Das bedeutet: Solange es noch eine Tätigkeit gibt, die Sie sechs Stunden lang pro Tag ausüben können, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente. Wer als Berufsanfänger weniger als fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, erhält diese Rente nicht, gleiches gilt für Selbstständige.

Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr empfehlenswert, denn  eine  Berufsunfähigkeit bedeutet für alle Menschen, die nicht durch beträchtliche Rücklagen oder ihre Familie abgesichert sind, einen tiefen Einschnitt und große finanzielle Probleme.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie vorsorgen und sich rechtzeitig absichern. Obwohl diese Absicherung im Grunde genauso wichtig ist wie eine Haftpflichtversicherung, besitzen sie nur rund ein Drittel der 42 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland.

Auch wenn Sie einen Beruf mit erhöhtem Risiko ausüben oder aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, gibt es Vorsorgemöglichkeiten. In diesem Fall empfehlen wir eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge liegen unter denen der Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings sind Sie – wie bei der Erwerbsminderungsrente – auch nur dann geschützt, wenn Sie erwerbsunfähig werden.

Gerade für Berufsanfänger oder Selbstständige ist sie besonders wichtig, weil diese Personen erst seit Kurzem beziehungsweise überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hausfrauen können ebenfalls eine solche Versicherung abschließen, da sie eine Haushaltshilfe und eventuell ein Kindermädchen einstellen müssten, wenn sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben könnten. Auch Schüler ab dem 10. Lebensjahr können abgesichert werden.

Möglichst früh vorsorgen

Es empfiehlt sich, möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, also im Idealfall mit dem Eintritt ins Berufsleben oder noch eher. Auch junge Menschen können berufsunfähig werden und sind dann nicht geschützt. Außerdem führen Vorerkrankungen dazu, dass sie höhere Beiträge zahlen müssen oder im schlimmsten Fall gar keine Police erhalten. Je gesünder Sie also beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Konditionen.

Wenn Sie einen Beruf mit einem erhöhten Risiko ausüben oder aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, können Sie sich nach einer Alternative umsehen.

In diesem Fall empfehlen wir eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Die Beiträge liegen unter denen der Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings sind Sie – wie bei der Erwerbsminderungsrente – auch nur dann geschützt, wenn Sie erwerbsunfähig werden. Der zuvor ausgeübte Beruf wird nicht berücksichtigt.

Dread-Disease-Versicherung bzw. Schwere-Krankheiten-Vorsorge

Ergänzend oder alternativ können Sie für den Fall einer schweren Krankheit vorsorgen. Bei Krebserkrankungen oder Schlaganfall erhalten Sie dann eine einmalige Zahlung statt einer monatlichen Rente. Psychische Leiden sind ausgeschlossen.

 

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