Heute ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Zugangsbedingungen. Die Altersgrenzen der meisten Altersrenten sind fließend. Wer früher in Rente gehen will, muss aber mit Abschlägen rechnen. Prüfen Sie deshalb regelmäßig Ihren persönlichen Rentenbescheid.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter deutsche-rentenversicherung.de.
Die Basisrente (auch als Rürup‐Rente bekannt) gehört wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Säule der Altersvorsorge. Die Aufwendungen für eine Basisrente können im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Die Beitragshöhe kann der Sparer selbst bestimmen und in der Regel flexibel senken oder aufstocken. Sie soll insbesondere jenen Bürgern eine Basisversorgung bieten, die keine Riester-Rente abschließen dürfen, zum Beispiel Selbständige und Freiberufler. Auch für Gutverdiener kann eine Rürup-Rente unter steuerlichen Aspekten attraktiv sein.
Die Beitrage zur Basisrente sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese Beitragshöhe wird jährlich neu definiert. Im Jahr 2025 sind maximal 29.344 € für Ledige absetzbar. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag.
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