Bye-bye Soli. Hallo, Chancen!

Bye, bye Soli!

Was ist der Soli?

Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (kurz: Soli) ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Er dient unter anderem zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit.

Unter dem Solidaritätszuschlag versteht man eine besondere Abgabe auf Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Bei Arbeitnehmern wird der Soli in der Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung direkt vom Gehalt abgezogen. Aber auch Firmen müssen den Solidaritätszuschlag zahlen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie Vereine. Firmen zahlen den Soli auf ihre Körperschaftsteuer.
Solidaritätszuschlag zahlt bis 2021, wer mehr als 972 € jährlich (Steuerklasse 1) an Einkommensteuer bezahlt, oder anders ausgedrückt: Wenn das Bruttoeinkommen bei über 1.522 € monatlich liegt.

Beispielrechnung:
Charlotte ledig, kinderlose Angestellte verdient 2.000 Euro brutto im Monat. Sie ist konfessionslos, gesetzlich krankenversichert und zahlt einen Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent. Ihr Arbeitgeber führt am Monatsende für sie 180,41 Euro Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Der Soli ist eine sogenannte Ergänzungsabgabe. Das bedeutet, Charlotte muss 5,5 Prozent des Lohnsteuerbetrages noch zusätzlich als Soli bezahlen.
Diesen Betrag führt der Arbeitgeber ebenfalls für die Mitarbeiterin ab. Im Konkreten Beispiel für 2019 sind dies:
180,41 Euro x 5,5 Prozent = 9,92 Euro monatlich

Banken führen Soli anonym ab

Auch auf steuerpflichtige Kapitalerträge kommt noch der Soli-Zuschlag. Dazu zählen, Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Fonds.
Bis zum Sparerpauschalbetrag von 801,00 Euro (allein veranlagt) und 1.602,00 (zusammenveranlagt) im Jahr fällt keine Steuer an. Sobald Ihre Kapitalerträge diesen Sparerfreibetrag beziehungsweise den bei der Bank eingereichten Freistellungsauftrag überschreiten, müssen die Banken in Deutschland zusätzlich 25,00 Prozent Abgeltungssteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent einbehalten der abzuführenden Abgeltungssteuer. Die Bank führt die Steuer anonym an die Finanzverwaltung ab. Die Steuer hat eine abgeltende Wirkung. Das bedeutet, in den meisten Fällen ist bei Kapitalerträgen eine Steuererklärung nicht erforderlich.

Erst wenn Sie mit Ihrer Steuererklärung eine Anlage KAP abgeben, kann das Finanzamt diese Steuerzahlung Ihnen konkret zuordnen. Eventuell zu hohe Abzüge können Sie auf diesem Weg zurückholen.

Infos zum Wegfall ab 2021

Am 14. November 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen. Demnach wird der Soli ab 2021 für geschätzt 90 Prozent der derzeitigen Soli-Zahler komplett wegfallen.
Etwa 90 Prozent der Steuerzahler werden ab 2021 vom Soli freigestellt. Denn die jährliche Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, wird deutlich erhöht.
Etwas geringer belastet werden künftig weitere rund 6,5 Prozent der Steuerzahler, nämlich solche mit etwas höheren Einkünften.
Sie bewegen sich mit ihrer Steuerlast innerhalb einer sogenannten Milderungszone. Denn würde die Einkommensteuerschuld nur wenige Euro über der festgelegten Freigrenze liegen, müsste der Steuerzahler sonst den kompletten 5,5-prozentigen Solidaritätszuschlag zahlen.
Stattdessen wächst der Soli innerhalb der Milderungszone mit steigendem Einkommen bis er schließlich den vollen Satz von 5,5 Prozent erreicht.
Rund 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Soli auch weiterhin in voller Höhe zahlen. Nach Berechnung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist das der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über einem bestimmten Satz liegt. (siehe Tabelle).

Gehören Sie zu den Arbeitnehmern, die vom Soli-Wegfall profitieren?

Das sagt Ihnen die Höhe Ihres Einkommens.

Single (ohne Kinder) Verheiratet (ohne Kinder)
Wer unter der Freigrenze liegt, profitiert vollständig. bis 73.874,00 Euro Einkommen brutto / Jahr bis 147.748,00 Euro Einkommen brutto / Jahr
Wer in der Milderungsgrenze liegt, profitiert anteilig zwischen 73.875,00 Euro und 109.451,00 Euro Einkommen brutto / Jahr zwischen 147.749,00 Euro und 218.902,00 Euro Einkommen brutto / Jahr
für Spitzenverdiener über der Minderungsgrenze bleibt der Soli ab 109.452,00 Euro Einkommen brutto / Jahr ab 218.903,00 Euro Einkommen brutto / Jahr

Und so sieht das in echten Zahlen aus:
Luisa, kaufmännische Angestellte, 30.000,00 Euro brutto / Jahr
ledig, keine Kinder und gesetzlich krankenversichert:

3.414,00 Euro Einkommensteuer / Jahr
187,77 Euro Solidaritätszuschlag / Jahr
15,65 Euro monatl. Entlastung durch den Soli-Wegfall

Emma, Mediengestalterin, 30.000,00 Euro brutto / Jahr
Manuel, Sachbearbeiter, 45.000,00 Euro brutto / Jahr
verheiratet, keine Kinder und gesetzl. krankenversichert

10.486,00 Euro Einkommensteuer / Jahr
576,73 Euro Solidaritätszuschlag / Jahr
48,06 Euro monatl. Entlastung durch den Soli-Wegfall

Isabelle, Ingenieurin, 110.000,00 Euro brutto / Jahr
Noah, Medizintechniker, 80.000,00 Euro brutto / Jahr
verheiratet, zwei Kinder und gesetzl. krankenversichert

49.966,00 Euro Einkommensteuer / Jahr
2.748,13 Euro 5,5% Gesamt-Solidaritätszuschlag / Jahr
1.596,13 Euro 58,08% vom Gesamt-Solidaritätszuschlag / Jahr müssen gezahlt werden
1.152,00 Euro 41,92% vom Gesamt-Solidaritätszuschlag / Jahr fallen weg
96,00 Euro monatl. Entlastung durch den Soli-Wegfall

Was können Sie tun?

Ihr Einkommen
+ Entlastung
Mehr Vorsorge und Absicherung für Sie!

An dem mittleren Beispiel von Emma und Manuel zeigen wir Ihnen, was Sie tun können. Sie legen den Betrag von € 48,06 jeden Monat an. Im ungünstigsten Fall haben Sie nach 10 Jahren € 5.767,20 verfügbar – ohne dass Sie es wirklich spüren im günstigsten Fall € 11.927,70, wenn Sie es in unser FIS Fondssparplan Depot anlegen.

(Bitte beachten Sie, dass die Analyse des Fondssparplan rückwirkend auf die letzten 10 Jahre berechnet wurde).

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann beraten wir Sie gerne dazu, ob online, telefonisch oder persönlich!

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