Sie sind auf der Suche nach einem sinnvollen und nachhaltigen Weihnachtsgeschenk?
Viele schenken ihren Liebsten zu Weihnachten Geld. Durch langfristiges Sparen kann aber für ihre Kinder, Enkel oder Patenkinder mehr übrigbleiben als nur ein paar Scheine in einem Umschlag, die dann auf ein Sparbuch einbezahlt werden. Ein gewöhnliches Sparkonto wirft jedoch auf absehbare Zeit keine nennenswerten Erträge mehr ab. Um Kindern zur Volljährigkeit eine finanzielle Starthilfe für das Studium oder die Ausbildung geben zu können, empfehlen wir den Eltern einen Sparplan einzurichten. Ein Sparplan mit Fonds bringt langfristig attraktive Renditeaussichten: https://fis-gr.fonds-shop-24.de/
Sparpläne lassen sich mit kleinen Beträgen umsetzen. Bereits ab 25 Euro monatlich können Sie einen Fondssparplan für ihre Kinder abschließen. Fondssparpläne sind darüber hinaus flexibel. Die Raten lassen sich beliebig und kostenlos verändern, erhöhen, reduzieren oder für einen bestimmten Zeitraum aussetzen – je nachdem wie die finanzielle Lage es erfordert.
Damit ihre Kinder in den Genuss der steuerlichen Freibeträge kommen, müssen die Eltern für den Sparplan das Depot „auf den Namen des Kindes“ eröffnen. Es genügt allerdings für die steuerliche Anerkennung nicht, dass die Kinder zivilrechtlich Eigentümer der Fondsanteile geworden sind. Die Eltern müssen die Depots der Kinder wie fremdes Vermögen verwalten; sie dürfen es nicht wie eigenes Vermögen behandeln. DENN: Verträge zwischen Eltern und Kindern sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn sie tatsächlich durchgeführt werden.
Auslegungsschwierigkeiten können vermieden werden, wenn beim Depotantrag klar ist, dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern nur auf dem elterlichen Sorgerecht beruht und tatsächlich entsprechend verfahren wird.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, bleiben Erträge pro Kind von rund 10.000 Euro steuerfrei. Obwohl Kinder minderjährig sind, werden sie also schon als vollwertige Steuerzahler eingestuft. Damit steht jedem Kind insbesondere auch ein eigener Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Die Eltern von Minderjährigen können einen Freistellungsauftrag pro Kind stellen.
Liegen die Kapitalerträge des Kindes über dem Sparer-Pauschbetrag und erzielt das Kind ansonsten keine eigenen Einkünfte, können die Eltern gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, damit auch Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben.
Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns online oder gerne auch telefonisch.