Viele Eltern sparen für ihre Kinder – sei es für den Führerschein, ein Auslandsjahr, das Studium oder den Start ins Berufsleben. Was dabei häufig übersehen wird: Kinder verfügen über eigene steuerliche Freibeträge, die bei einer Geldanlage auf den Namen des Kindes genutzt werden können.
Wer früh beginnt und konsequent spart, kann nicht nur vom Zinseszinseffekt profitieren, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen.
Welche Freibeträge haben Kinder?
Kinder besitzen – genau wie Erwachsene – einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von aktuell 1.000 Euro pro Jahr. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Darüber hinaus steht Kindern grundsätzlich auch ein eigener Grundfreibetrag zu. Dadurch können Kapitalerträge in erheblicher Höhe steuerfrei bleiben, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Für Kapitalanlagen bedeutet das: Erträge aus ETFs, Fonds oder Wertpapierdepots können steuerlich günstiger behandelt werden als viele Eltern vermuten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anlage tatsächlich auf den Namen des Kindes geführt wird.
Der Zinseszinseffekt arbeitet für die Familie
Besonders interessant wird das Thema bei langfristigen Sparzielen. Schon kleine monatliche Beträge können über viele Jahre eine beachtliche Summe ergeben.
Rechenbeispiel
Annahme:
- Sparrate: 100 Euro monatlich
- Laufzeit: 18 Jahre
- Durchschnittliche Rendite: 7 % pro Jahr (langfristige Aktienmarktentwicklung, keine Garantie)
Ergebnis:
- Eingezahltes Kapital: 21.600 Euro
- Voraussichtliches Endvermögen: rund 43.000 Euro
- Wertzuwachs: rund 21.400 Euro
Die Erträge entstehen dabei über viele Jahre verteilt. Werden die steuerlichen Freibeträge des Kindes genutzt, können erhebliche Teile dieser Erträge steuerfrei bleiben. Die genaue steuerliche Behandlung hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Wofür kann das Geld später genutzt werden?
Ein Vermögen von rund 43.000 Euro eröffnet Kindern und jungen Erwachsenen zahlreiche Möglichkeiten:
- Finanzierung eines Studiums
- Auslandsjahr oder Auslandssemester
- Führerschein und erstes Fahrzeug
- Eigenkapital für die erste Wohnung
- Startkapital für die Selbstständigkeit
- Finanzielle Reserve für Ausbildung oder Berufseinstieg
Worauf Eltern achten sollten
Bei der Anlage auf den Namen des Kindes gilt: Das Geld gehört rechtlich dem Kind. Eltern verwalten das Vermögen lediglich bis zur Volljährigkeit. Außerdem sollten steuerliche und sozialrechtliche Auswirkungen individuell geprüft werden. Eine frühzeitige Planung lohnt sich daher doppelt: Durch den langen Anlagehorizont kann der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten und gleichzeitig lassen sich die steuerlichen Freibeträge des Kindes sinnvoll nutzen.
Hinweis: „Die dargestellten Renditen dienen ausschließlich Rechenbeispielen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Steuerliche Regelungen können sich ändern und sollten im Einzelfall geprüft werden.“


