
45 Beitragsjahre – und trotzdem zu wenig Rente?
Viele Frauen bekommen trotz 45 Arbeitsjahren zu wenig Rente. Jetzt vorsorgen – mit diesen 4 Schritten zur finanziellen Unabhängigkeit!
Werfen wir erst einen Blick zurück: Die durchschnittliche Inflationsrate von 1992 bis 2026 liegt bei 2%. 1992 lag der Brutto-Durchschnittsverdient für Vollzeitbeschäftigte bei
€ 2.108 – heute liegt er bei € 4.961. Entwicklung der Bruttomonatsverdienste – Statistisches Bundesamt
Wenn wir jetzt in die Zukunft schauen und die gleichen Inflationswerte annehmen wie in der Vergangenheit zeigt sich folgendes Bild: Bruttoverdienst heute € 4901 – Ihr kalkulatorischer Verdienst in 25 Jahren € 8.139.
Wenn Sie beim Renteneintritt mit 65 Ihren Lebensstandard erhalten wollen, wird die gesetzliche Rente, die wir aktuell mit 43% vom letzten Monatslohn berechnen (ca. € 3.500) keinesfalls ausreichen. D.h. Sie müssen eine Rentenlücke früh beginnen, diese Rentenlücke zu schließen. Die tatsächliche Lücke hängt natürlich von der individuellen Renteninformation ab. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob man privat vorsorgen sollte, sondern wie.
Je nach späterer Rentenlücke werden schnell mehrere Hunderttausend Euro zusätzliches Vermögen benötigt. Wer beispielsweise eine zusätzliche Rente von 2.000 € monatlich finanzieren möchte, benötigt grob 600.000 € Kapital. Um dieses Ziel in 25 Jahren zu erreichen, sind bei einer langfristigen Rendite von 6 % etwa 900 € monatliche Sparrate erforderlich.
Empfehlenswert ist ein breit diversifiziertes Aktienportfolio, wie das Strategiedepot Kapitalgewinn für langfristige Anleger. Je früher begonnen wird, desto stärker arbeitet der Zinseszinseffekt und desto geringer fällt die notwendige monatliche Sparleistung aus.
Sie sind heute 40. Mit 65 könnte das Modell so aussehen:
Wenn Sie monatlich 1.000 Euro über 25 Jahren bei einer durchschnittlichen Rendite von 6% sparen, können Sie über einen Betrag von rund 680.000 Euro verfügen, das bringt eine monatliche Zusatzrente von über 2.000 Euro.
Sorgen Sie jetzt dafür, dass Sie Ihren Ruhestand ohne materielle Sorgen genießen können. Gerne unterstützen wir Sie bei folgenden Bestandteilen Ihrer Altersvorsorge:
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Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist die private Altersvorsorge sowohl attraktiver als auch transparenter.
Erreicht werden soll dieses Ziel durch folgende Anpassungen:
Versicherte können künftig ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich besser geltend machen. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert.
Beiträge zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ab 2013 zusammen mit anderen Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Abzugshöchstbetrags bis zur Höhe von 20.000 Euro (Ehegatten: 40.000 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente für den Versicherungsfall vorsieht, der bis zum 67. Lebensjahr eingetreten ist. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und auch nicht kapitalisierbar sein.
Bei der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt, ist es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich, Kapital zu entnehmen. Bisher war das nur bei „Kombiverträgen“ möglich.
Bisher durfte das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. In Zukunft darf das angesparte und geförderte Kapital auch für Umbauten, die Barrieren reduzieren, eingesetzt werden.
Die Beiträge zur Basisabsicherung – dazu gehören die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Rürup-Rente – können derzeit bis zu einer Grenze von 20.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktion beinhaltete auch die Anhebung der Grenze auf 24.000 Euro pro Person. Diese vorgesehene Anhebung bleibt jedoch aus. Die Entscheidung ist bedauerlich, da die Maßnahme dazu beigetragen hätte, den sozialpolitisch gewünschten Auf- und Ausbau eigenverantwortlicher Altersversorgung zu fördern.
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