Altersvorsorge

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Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist beschlossene Sache

Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist die private Altersvorsorge sowohl attraktiver als auch transparenter.

Erreicht werden soll dieses Ziel durch folgende Anpassungen:

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Der Erwerbs­minderungs­schutz wird verbessert

Versicherte können künftig ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich besser geltend machen. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert.

Beiträge zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ab 2013 zusammen mit anderen Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Abzugshöchstbetrags bis zur Höhe von 20.000 Euro (Ehegatten: 40.000 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente für den Versicherungsfall vorsieht, der bis zum 67. Lebensjahr eingetreten ist. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und auch nicht kapitalisierbar sein.

Die Eigenheimrente wird vereinfacht

Bei der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt, ist es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich, Kapital zu entnehmen. Bisher war das nur bei „Kombiverträgen“ möglich.

Der Wohnungsumbau im Alter wird gefördert

Bisher durfte das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. In Zukunft darf das angesparte und geförderte Kapital auch für Umbauten, die Barrieren reduzieren, eingesetzt werden.

Die Beiträge zur Basisabsicherung – dazu gehören die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Rürup-Rente – können derzeit bis zu einer Grenze von 20.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktion beinhaltete auch die Anhebung der Grenze auf 24.000 Euro pro Person. Diese vorgesehene Anhebung bleibt jedoch aus. Die Entscheidung ist bedauerlich, da die Maßnahme dazu beigetragen hätte, den sozialpolitisch gewünschten Auf- und Ausbau eigenverantwortlicher Altersversorgung zu fördern.

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