Was bringt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Im Sommer wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.

Es tritt zum Jahresbeginn 2018 in Kraft und macht die „Rente vom Chef“, die betriebliche Altersvorsorge, noch attraktiver.

Der Gesetzgeber hat nämlich erkannt, dass zu wenig Menschen in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen und Geringverdiener nutzen die Vorteile der Betriebsrente kaum.

Zahlreiche Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese älteste und mit am höchsten geförderte Zusatzversorgung im Alter haben. Von den fünf verschiedenen Durchführungswegen ist die Direktversicherung die beliebteste betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeiter eine Rentenpolice ab und zahlt die Beiträge direkt aus dem Bruttolohn an die Versicherung.

Zukünftig werden die steuerfreien Beiträge von vier Prozent  auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung angehoben. Das sind 520 Euro monatlich. Der bisher zusätzlich mögliche Beitrag in Höhe von 1.800 Euro entfällt. Die 20 Prozent Pauschalbesteuerungsmöglichkeit aus Altverträgen werden beibehalten. Allerdings bleiben nur vier Prozent  der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei. Das sind 260 Euro monatlich.

Erstmals kann so eine betriebliche Altersvorsorge angeboten werden, für deren dauerhaftes Leistungsniveau der Arbeitgeber nicht haften muss. Der Arbeitgeber steht lediglich für die sogenannte Zielrente ein, eine vorab definierte Betriebsrente entsprechend der eingebrachten Beiträge, nicht für deren Rendite. Das ist ein großer Vorteil auch für den Arbeitgeber.

Geringverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.200 Euro werden stärker begünstigt  Zahlt der Arbeitgeber für zusätzliche Altersvorsorge mindestens 240 Euro ein, so kann er 30 Prozent von der Lohnsteuer des Arbeitnehmers behalten, die im Wege der Verrechnung mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer ausgezahlt wird. Für Beiträge von mindestens 240 bis 480 Euro im Kalenderjahr beträgt der Förderbetrag somit 72 bis maximal 144 Euro im Kalenderjahr.

Möchten Sie die Vorteile der neuen Betrieblichen Altersvorsorge ab Januar 2018 nutzen? Dann sprechen Sie uns an.

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