Gerade für Selbständige, Freiberufler sowie leitende Angestellte mit hoher Steuerlast ist die Option, am Ende des Jahres einen zusätzlichen Betrag in die Rürup-Rente einzuzahlen, äußerst lukrativ.
Mit Rürup-Sparen werden Beiträge bis zu 24.305 Euro (Verheiratete: 48.610 Euro) im Jahr 2019 gefördert. Es gibt hier keine Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. 88 Prozent der eingezahlten Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Der maximale Beitrag, der steuerlich angerechnet werden kann, beträgt 21.388 Euro. Bei Verheirateten ist es die doppelte Summe, die in der Steuererklärung berücksichtigt wird (42.777 Euro). Während der Ansparphase ist die Rürup-Rente sehr flexibel. Es gibt keine Mindestbeiträge. Das Kapital der Rürup-Rente wird nur als lebenslange Rente ausbezahlt und ist nicht vererbbar.
Sie mindern nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr oder bei hohen Bonifikationszahlungen Ihr Einkommen, sparen Steuern und sorgen gleichzeitig fürs Alter vor. Auch für Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen ist die Rürup-Rente geeignet, um steuerlich gefördert Vermögen fürs Alter aufzubauen.
Sparer können durch eine individuelle Zuzahlung die spätere Rente erhöhen.
Diese Flexibilität wird von immer mehr Versicherten genutzt. Der Grund liegt klar auf der Hand: Die Zuzahlungen sind eine erstklassige Lösung, geparktes Geld sicher und mit guter Rendite für die Rente zu nutzen. Die Auszahlungen als lebenslange Rente werden erst im Rentenalter versteuert.