Was ändert sich bei der Besteuerung von Investmentfonds ab 2018?

Ab 1. Januar 2018 ändert sich die Besteuerung von Investmentfonds: Sie wird einfacher. Ab diesem Zeitpunkt müssen in Deutschland aufgelegte offene Investmentfonds auf bestimmte Erträge erstmals deutsche Steuern direkt aus dem Fondsvermögen zahlen. Die Steuer in Höhe von 15 Prozent gilt für deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von deutschen Immobilien. Damit behandelt der Gesetzgeber deutsche und ausländische Fonds im Hinblick auf die Einkünfte steuerlich gleich.

Die meisten Fondssparer werden unter dem Strich nicht mehr zahlen als bisher. Denn sie erhalten einen pauschalen Ausgleich für die Belastung auf Fondsebene. Für private Anleger bleiben Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen teilweise von der Abgeltungssteuer verschont. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fonds.

Je nach Fondskategorie fällt die Teilfreistellung unterschiedlich hoch aus:

  • Für Aktienfonds mit einer Aktienquote über 51% sind pauschal 30% steuerfrei
  • Für Mischfonds mit einer Aktienquote von mindestens 25% sind 15% steuerfrei
  • Und für Immobilienfonds sind 60% steuerfrei.

Auf den Rest fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Diese sogenannte Teilfreistellung richtet sich nach der Aktien- bzw. Immobilienquote im Fonds. Anleger, die thesaurierende, also nicht ausschüttende Fonds und teilausschüttende Fonds im Depot halten, werden mit einer sogenannten Vorabpauschale besteuert. Es handelt sich um den Betrag, um den die Ausschüttungen eines Fonds innerhalb eines Kalenderjahres unterhalb des Basisertrags für dieses Kalenderjahr liegen. Der Basisertrag ist die langfristig erzielbare Rendite öffentlicher Anleihen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb zu prüfen, ob Sie Ihren Freistellungsauftrag schon voll ausgeschöpft haben und raten dazu, ihn bei Ihrer Depotbank entsprechend zu erhöhen.

Für Anleger, die vor 2009, also vor Einführung der Abgeltungssteuer, Investmentfonds erworben haben, war der Gewinn bislang steuerfrei. Ab Januar 2018 bleiben die Wertzuwächse bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro immer noch steuerfrei.

Unsere Empfehlung: Verkaufen Sie die noch vor 2009 gekauften Anteile nicht noch vor 2018. Denn dann „verschenken“ Sie einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro.

Ob für Sie persönlich Handlungsbedarf besteht, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch zusammen mit Ihrem Steuerberater klären.

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