Richtig erben – darauf kommt es an

Erben & Vererben – aber richtig!

Erben ist in der Wahrnehmung der meisten Menschen etwas, das uns unvorbereitet trifft. Wir wollen deshalb das Thema Erben einmal aus einer handlungsorientierten Perspektive beleuchten: Das Vererben des eigenen Vermögens zu Lebzeiten sinnvoll zu regeln kann sehr befreiend sein – auch für die Hinterbliebenen.

Da fast alle von uns irgendwann in ihrem Leben einmal in die Situation kommen, eine Erbschaft zu empfangen, kann es eine gute Vorbereitung sein, sich mit dem Vererben des eigenen Vermögens zu beschäftigen. Was gehört alles zu meinem Vermögen und wem möchte ich es vererben? Um Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen zu vermeiden, sollten Erblasser:innen rechtzeitig festlegen, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Folgende Entscheidungen sollten Sie idealerweise zu Lebzeiten treffen, um ihr Erbe sicher zu regeln:

  • Setzen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag auf. Ein rechtsgültiges Testament muss entweder von Ihnen handschriftlich verfasst oder von einer Notarin / einem Notar aufgesetzt werden. Eine Alternative ist der Erbvertrag mit den Begünstigten, welcher notariell beglaubigt werden muss. Späteren Änderungen müssen alle Unterzeichner:innen
  • Sie können Ihr Vermögen oder einen Teil davon bereits zu Lebzeiten verschenken – dabei gilt es, die Steuerlast für die Erbin oder den Erben zu berücksichtigen. Das Erben eines hohen Vermögens ist meist mit entsprechend hohen Steuerzahlungen verbunden. Entscheidend ist hier der Verwandtschaftsgrad – für Eheleute und Kinder gelten großzügige Freibeträge. Es lohnt sich, die entsprechenden Zahlen zu ermitteln und auf dieser Grundlage zu entscheiden, welche Lösung am sinnvollsten ist.
  • Wird eine Erbengemeinschaft begünstigt, sollte die Aufteilung des Erbes festgelegt werden. Gibt es keine Nachlassregelung, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge und das Erbe wird zum Beispiel zu gleichen Teilen zwischen den hinterbliebenen Kindern aufgeteilt. Ist eine Immobilie Teil des Erbes, kann es für die Erben schwierig werden, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.

Eine Erbschaft steht an: Und jetzt?

Wurde das Erbe vorab von der Erblasserin oder dem Erblasser geregelt, sind viele Fragen schon geklärt. Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Verstirbt ein Ehepartner, besteht für die hinterbliebene Partnerin bzw. den hinterbliebenen Partner in jedem Fall ein Anspruch, denn hier greift das Ehegattenerbenrecht und beschränkt das Erbrecht der Verwandten. Außerdem sichert der Gesetzgeber erbberechtigten Eheleuten und Kindern einen Pflichtteil zu – auch wenn es gemäß Testament eine Alleinerbin oder einen Alleinerben gibt. Steht der zu erbende Betrag fest, muss dieser zunächst versteuert werden. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad greifen hier entsprechende Steuerfreibeträge – bis zu 500.000 Euro können steuerfrei vererbt werden. Alles, was über den geltenden Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Auch hier entscheidet der Verwandtschaftsgrad, welche Steuerklasse zugrunde gelegt wird.

Vermögenswerte sinnvoll anlegen

Sind auch die Steuern gezahlt, steht der Erbin / dem Erben das übrige Vermögen zur Verfügung. Jetzt stellt sich die Frage: Wohin mit dem Geld? Wer in seiner aktuellen Lebenssituation noch Schulden hat, zum Beispiel einen Immobilienkredit, kann das Geld nutzen, um die Schulden zu tilgen. Hier lohnt es sich, genau nachzurechnen: Welche Gebühren fallen an, wenn ich den Kredit tilge? Wie viele Zinsen würden über die gesamte restliche Laufzeit anfallen, wenn ich es nicht tue? Wie hoch wären im Vergleich die Zinsen, wenn ich das Geld sicher anlege, zum Beispiel als Festgeld? In den meisten Fällen lohnt es sich, den Kredit auszulösen. Ist dann noch Geld übrig oder gibt es keine Schulden, die es zu tilgen gilt, umso besser: Sie können die Erbschaft nutzen, um ihr Vermögen auf- oder auszubauen. Bei der Anlage des Geldes gibt es viele Möglichkeiten – zum Beispiel kann ein Depot-Mix eine passende Anlageform sein, um sich eine solide Rendite zu sichern. Bei großen Anlagesummen sollte auch die Kapitalertragssteuer nicht vergessen und Freibeträge gegebenenfalls angepasst werden. Wer sich angesichts der vielen Möglichkeiten überfordert fühlt und unsicher ist, sollte keine überstürzten Entscheidungen treffen sondern sich Hilfe holen – beispielsweise bei einer Vermögensverwaltung.

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Wir unterstützen Frauen dabei, die eigenen Finanzen zu regeln und sich finanziell gut aufzustellen. Egal ob es um die Geldanlage einer Erbschaft oder um die finanzielle Absicherung geht, wir sind jederzeit für Sie da. Rufen Sie uns an unter der 069-24 74 34 97-0 oder buchen Sie online einen Beratungstermin.

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