Für’s Alter vorsorgen mit Hilfe von Chef und Staat!

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass die gesetzliche Rente nicht mehr reicht! Deshalb ist es umso wichtiger, schon frühzeitig an morgen zu denken. Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAv) können Angestellte während ihres Berufslebens von Zuschüssen und Steuervorteilen profitieren und ein Polster für den Ruhestand ansparen. Ab 1. Januar 2022 gibt es einen 15 prozentigen Arbeitgeberzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge!

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet für alle Beteiligten Vorteile: Beschäftigte sammeln steuer- und sozialabgabenbegünstigt Geld für das Alter an und bessern die Rente auf, Arbeitgeber müssen weniger Sozialabgaben zahlen und können potenziellen Angestellten eine attraktive Betriebsrente anbieten. Gleichzeitig wird der Staat entlastet, wenn möglichst viele Menschen rechtzeitig privat für den Ruhestand vorsorgen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Ein gängiges Modell der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Bei einer Direktversicherung wird monatlich ein Teil des Bruttogehalts des Mitarbeiters direkt in eine  betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. So können Arbeitnehmer für das Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen.  Denn der Staat fördert diese Art der Vorsorge – jährlich sind bis zu 6.816 Euro der Beiträge steuerfrei und bis zu 3.408 Euro sozialabgabenfrei.

Es gibt verschieden Formen der Direktversicherung. Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) zahlen Arbeitnehmer Teile des Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge durch die Gehaltsumwandlung ein, muss er die Ersparnis als Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in die Versicherung einzahlen. Der Arbeitgeber trifft mit dem Angestellten eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, schließt die Direktversicherung ab und führt die Beiträge ab. Das Bezugsrecht liegt beim Arbeitnehmer.

Neben der Gehaltsumwandlung gibt es die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung: eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei dem er bestimmt, wie viel Geld in eine betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter eingezahlt wird. Seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung zu ermöglichen.

Gerne beraten wir Angestellte und Unternehmen zur betrieblichen Altersvorsorge!

Rufen Sie uns an unter der 069-24 74 34 97-0 oder buchen Sie online einen Beratungstermin!

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