Mit Beginn des neuen Jahres stehen wichtige Änderungen für Rentner in Deutschland an. Von Rentenerhöhungen über neue Freibeträge bis hin zu Änderungen bei der Pflegeversicherung – hier erfahren Sie mehr über die wichtigsten Änderungen für 2025.
Rentenerhöhung: Was Sie erwartet
Ab Juli 2025 steigen die Renten voraussichtlich um 3,5 %. Die endgültige Anpassung wird im März 2025 bekannt gegeben. Auch die Auszahlungstermine der Rente werden angepasst, je nachdem ob Feiertage oder Wochenenden betroffen sind.
Neue Einkommensfreibeträge
Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig einen Grundrentenzuschlag erhalten. Darauf hat sich der Deutsche Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein.
Die Einkommensfreibeträge für den Grundrentenzuschlag werden angehoben, was bedeutet, dass mehr Rentner von diesem Zuschlag profitieren können. Ab 2025 erhalten Rentnerinnen und Rentner bis zu einem zu versteuernden Einkommen von monatlich 1.437 € (Alleinstehende) bzw. 2.242 € (Ehepaare) den vollen Grundrentenzuschlag.
Das müssen Sie beachten:
- Bei den Beträgen handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt dieses den genannten Wert, erfolgt eine 60 %-ige Anrechnung zwischen 1.437 € bis 1.839 € bei Alleinstehenden und zwischen 2.242 € und 2.645 € bei Ehepaaren.
- Ein Beispiel: Frau A. hat nach der Scheidung von ihrem Mann das gemeinsame Haus bekommen und vermietet es. Zusammen mit ihrer Rente kommt sie so auf monatliche Einnahmen in Höhe von 1.537 Euro. Sie liegt damit 100 Euro oberhalb des unteren Einkommensfreibetrags, 60 Prozent davon ergeben 60 Euro. Im Ergebnis können Frau A. rund 40 Euro brutto (100 Euro – 60 Euro) als Grundrentenzuschlag ausgezahlt werden.
Steuerliche Änderungen: Weniger Abgaben für Rentner
Der Grundfreibetrag wird erhöht: Im Dezember 2024 steigt er rückwirkend auf 11.784 Euro und ab 2025 auf 12.084 Euro pro Person. Das führt dazu, dass weniger Rentner Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.
Das müssen Sie beachten:
- Wer den Steuerfreibetrag nach Abzug von Vergünstigungen wie dem Altersentlastungsbetrag und Werbungskosten überschreitet, muss eine Steuererklärung abgeben.
Kranken- und Pflegeversicherung: steigende Beiträge
Zum Jahresbeginn soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 % steigen – im Gegensatz zu Arbeitnehmern müssen Rentner in der Regel die Erhöhung komplett allein tragen. Auch viele Krankenkassen haben eine Anhebung ihrer Beiträge für 2025 angekündigt. Zu erwarten ist eine durchschnittliche Erhöhung von 0,8 % bis 2,5 %. Nach Analysen von Verivox erhöhen 60 der 72 gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag.
Wichtige Tipps für Rentner 2025:
- Überprüfen Sie Ihre Einkommensgrenzen für den Grundrentenzuschlag. Fordern Sie die Digitale Rentenübersicht über die DRV an: www.rentenuebersicht.de. Sie erhalten ein kostenloses Zugangskonto.
- Planen Sie die gestiegenen Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge in Ihrem Budget ein.
- Informieren Sie sich rechtzeitig über steuerliche Anpassungen.
Wenn für Sie das Thema Rente noch in weiter Ferne liegt, haben Sie jetzt die Möglichkeit, die Weichen für ihre finanzielle Zukunft zu stellen und Ihre Altersvorsorge clever zu planen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau der vier Säulen der Altersvorsorge.