Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber in Form von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist eine gute Ergänzung für den Vermögensaufbau. Wir erklären, wie Sie das Extrageld gewinnbringend anlegen können.
VL auf einen Blick:
- Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie in einer der gesetzlich genannten Anlageformen anlegt.
- Die Auszahlung von Vermögenswirksamen Leistungen ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitsgebers, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
- Der Arbeitgeber zahlt monatlich maximal 40 Euro.
- Für die Anlage des Geldes gibt es verschiedene Möglichkeiten wie ETF- oder Fonds-Sparpläne, die Anlage in Immobilien, Bausparverträge oder Banksparpläne.
Immobilienkredit tilgen oder Bausparen
Mit Vermögenswirksamen Leistungen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Immobilienkredit bequem abzubezahlen. Der Betrag wird direkt von Ihrem Arbeitgeber auf das Darlehenskonto überwiesen – allerdings nur, wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen. Eine Alternative dazu wäre, die VL in einen Bausparvertrag einzuzahlen. Allerdings ist dies in Zeiten hoher Inflation und steigender Baukosten möglicherweise nicht die sinnvollste Option. Es besteht theoretisch auch die Möglichkeit, Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage zu haben, die die VL fördert. Hierfür darf Ihr Jahreseinkommen jedoch nicht über 17.900 Euro liegen (bei Verheirateten 38.500 Euro). Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt maximal 43 Euro pro Jahr, egal ob es sich um einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits handelt.
ETF- und Fondssparpläne: mehr Risiko und mehr Rendite
Wenn Sie höhere Renditen wünschen, empfehlen wir einen ETF- oder Investmentfonds-Sparplan. Anders als bei festen Auszahlungsbeträgen, hängt der Auszahlungsbetrag bei dieser Anlageform von den Veränderungen am Aktienmarkt ab. Bei einem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro können sie eine staatliche Förderung von maximal 80 Euro im Jahr beantragen. Ein ETF- oder Fondssparplan kann eine attraktive Möglichkeit sein, Ihr Vermögen aufzubauen, sie sollten sich aber vorab über die Unterschiede der beiden Anlageformen informieren.
Rente vom Chef: Betriebliche Altersvorsorge
Für die langfristige Altersvorsorge können die VL in einer Direktversicherung angespart werden. Der Betrag kann auch aufgestockt werden und bis zu einem Betrag von monatlich 292 Euro steuer- und sozialabgabenfrei direkt vom Arbeitgeber eingezahlt werden.
Mit Rentenbeginn können Sie sich dann für die lebenslange Rente oder die einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Das ist ein besonderer Vorteil, da die Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen in die Versicherung fließen.
Wie Sie Ihre VL am besten anlegen, ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Wir beraten Sie umfassend zum Vermögensaufbau – angepasst auf Ihre individuelle Lebenssituation. Rufen Sie uns an unter der 069-24 74 34 97-0 oder buchen Sie online einen Beratungstermin!