Für 2023 werden mit gestiegenem Zinsniveau wieder Steuern auf die Vorabpauschale fällig. Seit 2. Januar steht fest, dass der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für (fiktive) Vermögensgewinne im Jahr 2023 bei 2,55% liegt.
Zur Erinnerung: Die Vorabpauschale war eingeführt worden, um den Steuerbehörden Zugriff auf Anlagegewinne in Fonds zu gewähren, auch wenn aus den Fonds keine Gewinne, Dividenden oder Ähnliches im Steuerjahr entnommen wurden und Anlegenden zuflossen. Auf diese Weise sollten zudem thesaurierende Fonds an ausschüttende steuerlich weiter angeglichen werden.
Die Vorabpauschale ist ein Rechenkonstrukt, das davon ausgeht, dass Anlegerinnen und Anleger für ihr investiertes Kapital mindestens Kapitalgewinne wie bei der Anlage in Bundesanleihen erzielen. Dieser „fiktive Gewinn“ wird so behandelt, als sei er am ersten Werktag des Folgejahres entnommen worden und den Inhaberinnen und Inhabern der Fondsdepots zugeflossen. Die depotführenden Banken – also auch die FFB und die DAB Bank – müssen die Steuern auf Vorabpauschalen für ihre Kundendepots automatisch Anfang 2024 an das Finanzamt abführen.
Für die Depots bei der FFB und DAB Bank werden ab Mitte Januar 2024 die entsprechende Steuer für 2023 auf die Vorabpauschale berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Hierüber wird eine separate Abrechnung erstellt. Diese wird ins Onlinepostfach eingestellt. Wird eine Vorabpauschale fällig, so wird diese über das Abwicklungskonto gebucht. Die Abbuchung erfolgt 14 Tage nach Erstellung der Abrechnung.
Zwei wichtige Tipps zur Vorabpauschale 2023
Für Liquidität auf den Konten sorgen: Depotinhaberinnen und Depotinhaber sollten ab Mitte Januar regelmäßig ihr Onlinepostfach überprüfen. Dort finden sie die Abrechnungen für die Vorabpauschale. Nach Einstellung der Abrechnung ins Postfach können sie dafür sorgen, dass das Abwicklungskonto bei der FFB und DAB Bank bzw. das Referenzkonto bei der Hausbank entsprechend gedeckt ist.
Freistellungsauftrag anpassen: Die Vorabpauschale fließt Ihnen als fiktiver Gewinn zu. Die daraus resultierende Steuerlast lässt sich reduzieren, wenn der Freistellungsauftrag bei der FFB und DAB Bank noch erhöht werden kann, weil die Limits von 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Ehegatten und Verpartnerte noch nicht ausgeschöpft sind.