Wie können Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrer Firma anlegen?

Ein sinnvolles und nachhaltiges Weihnachtsgeschenk

Um beim Vermögensaufbau zu unterstützen, zahlen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen – oft bereits sogar ihren Auszubildenden. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann zwischen verschiedenen Investitions- beziehungsweise Anlageformen auswählen. Beispielsweise kann für Immobilien oder eine betriebliche Altersvorsorge gespart werden. Je nach Anlageform können Sie von staatlichen Zuschüssen oder Steuervorteilen profitieren.

Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie als vermögenswirksame Leistung (VL oder VwL) maximal 40 Euro im Monat. Das entspricht 480 Euro pro Jahr. Die Beiträge werden nicht direkt an den Arbeitnehmer gezahlt, sondern fließen in ein geeignetes Finanzprodukt. Deshalb müssen Sie einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder einen Rentensparplan vorlegen, in den die monatlichen Beiträge eingezahlt werden können.

Staatliche Förderung nutzen

Geringverdiener profitieren von der sogenannten Arbeitnehmersparzulage zu den VL. Der Staat beteiligt sich mit einem Zuschuss an der Vermögensbildung. Singles mit maximal 17.900 Euro und Ehepaare mit maximal 35.800 Euro Jahreseinkommen haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn sie diese für wohnwirtschaftliche Zwecke, etwa für einen Bausparvertrag, nutzen. Investieren Sie in einen Bank- oder Fondssparplan, können Sie die staatliche Unterstützung erhalten, wenn Sie als Single maximal 20.000 Euro im Jahr und als Ehepaar 40.000 Euro im Jahr verdienen. Für die Arbeitnehmersparzulage müssen weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch sieben Jahre. Wenn die VL in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden, haben Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, profitieren allerdings vom Brutto-/Netto-Effekt der Entgeltumwandlung.

Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll anlegen

Welche Anlageform für die VL in Frage kommt ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Für den einen kann es Sinn machen, die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag anzulegen. Für den anderen ist eine betriebliche Altersvorsorge passender. Es gibt zudem die Option, mit einem Fondssparplan in Aktienfonds zu investieren. Wenn Sie die VL für eine betriebliche Altersvorsorge nutzen, haben Sie den Vorteil, dass die Leistung nicht auf Ihr Bruttoeinkommen aufgeschlagen wird. Somit müssen Sie auf den Betrag keine Steuern und Sozialabgaben entrichten. Sie sparen Geld für Ihr Alter und profitieren von Zinsen im Laufe der Jahre. Allerdings kommen Sie an das Geld erst wieder mit Eintritt in den Ruhestand heran.

Damit Ihre VL-Anlage wirklich zu Ihnen und Ihrer Situation passt, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei uns! In einem individuellen Gespräch können wir klären, wofür Sie sparen wollen, ob ein Fonds, ein Bausparvertrag oder die betriebliche Altersvorsorge das Richtige für Sie ist und wie viel Arbeitnehmersparzulage Sie bekommen würden. Wir finden für Sie den besten VL-Vertrag.

Rufen Sie uns gerne an unter der 069-24 74 34 97-0 oder buchen Sie online einen Beratungstermin!

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