Warum Basisrenten auch für Gutverdiener interessant sind

Mit der Basisrente können nicht nur Selbständige und Freiberufler ihr Einkommen im Alter aufbessern, sondern auch Gutverdiener.

Für Selbständige und Freiberufler ist sie eine lukrative Chance steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen – die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Was viele jedoch nicht wissen: Auch für gut verdienende Angestellte ist sie sehr interessant.
Die Steuerersparnis der Basisrente wirkt wie ein Hebel. Je höher der Verdienst und damit der persönliche Steuersatz, desto stärker wirkt sich das auf die Rendite aus. In diesem Jahr können immerhin 84 Prozent vom Beitrag steuerlich abgesetzt werden. Dieser Satz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte bis 100 Prozent erreicht sind, also bis 2025. Allerdings hat der Gesetzgeber einen Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug definiert. Er liegt 2017 bei 23.362 Euro für Singles und bei 46.724 Euro für Verheiratete. Ein Alleinlebender könnte also in diesem Jahr steuerlich gefördert maximal rund 19.624 Euro in einen Basisrenten-Vertrag einzahlen.
Ganz wichtig: die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen ebenfalls unter den Höchstbetrag.

Hier ein Beispiel:

basisrenteIn den alten Bundesländern führt ein lediger Angestellter mit einem Verdienst von 74.400 Euro in diesem Jahr maximal 6.956 Euro in die Rentenkasse ab. Den gleichen Betrag zahlt der Arbeitgeber – in Summe also 13.912 Euro. Die Differenz bis zum Höchstbetrag für Singles (23.362 Euro) kann in einer Basisrente angespart werden. Insgesamt kann der Angestellte rund 11.713 Euro steuerlich absetzen. Das lohnt sich!
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro bei Ledigen und 70.000 bei Verheirateten können die steuerlichen Vorteile einer Basisrente voll ausgeschöpft werden. Im Gegenzug muss die Basisrente im Alter versteuert werden. Aktuell liegt der Besteuerungsanteil bei 84 Prozent. Er steigt jährlich an. Wer sich 2040 oder später zur Ruhe setzt, muss seine Basisrente zu 100 Prozent versteuern. Der Staat holt sich einen Teil der Förderung wieder zurück. Weil der Steuersatz im Ruhestand in der Regel nicht so hoch ist wie zu Erwerbszeiten, lohnt die Vorsorge allemal.
Flexibilität in der Einzahlungsphase
Was die Einzahlungen betrifft, ist die Basisrente flexibel. Neben monatlichen Beiträgen sind auch Einmalanlagen in beliebiger Höhe möglich. Die Auszahlungsphase dagegen ist streng geregelt. Das Kapital darf nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Stirbt der Berechtigte, erhält der Ehepartner oder erhalten die kindergeldberechtigten Nachkommen die monatliche Leistung.
Sparer können zwischen verschiedenen Varianten wählen. Ob eine klassische oder fondsgebundene Versicherung zu Ihren Zielen und Wünschen passt, erörtern wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

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