Ziehen Sie mit jemanden zusammen und heiraten oder verpartnern Sie sich, wird gegenseitiger Versicherungsschutz ein Thema.
Ohne Kinder ist eine Risikolebensversicherung (RLV) kein Muss, kann aber bei gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen wie Krediten, teuren Mietverträgen oder auch einer gemeinsamen Hypothek durchaus sinnvoll sein.
Der bestehende Haftpflichtschutz sollte zudem so umgestellt werden, dass beide Partner gut geschützt sind. Ein weiterer Vertrag kann dann aufgehoben werden.