Eine Krankenversicherung für das eigene Kind ist selbstverständlich – sie läuft zunächst über die Eltern, kann aber auch privat abgeschlossen werden. Genauso wichtig ist der Einschluss des Nachwuchses in die Haftpflicht-Police. Sollte den Eltern oder einem Elternteil etwas zustoßen, springt eine Risikolebensversicherung ein, zahlt im Todesfall die vereinbarte Einmalsumme aus und stellt so neben dem Lebensunterhalt auch die Ausbildung des Nachwuchses sicher. Für die Kinder selbst empfehlen wir eine Unfall- oder Kinderversicherung gegen die alltäglichen Unfallgefahren (Kita, Kindergarten, Schule, Sport). Im Idealfall sichert sie auch den Fall der Invalidität ab und kann bei Ausbildungsbeginn ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine BU umgewandelt werden.
Erbrecht in Patchwork-Familien: So erbt auch Ihr Stiefkind
Stiefkinder erben nicht automatisch. Adoption oder Testament nötig. Steuerlich wie leibliche Kinder behandelt. Notarberatung empfohlen.