Wer plötzlich schwer krank wird, ist häufig mit der Situation überfordert. Damit die gesundheitliche Krise nicht auch eine finanzielle wird, sollten sich Kranke unbedingt um einige wichtige Formalitäten kümmern.
Sie haben auf jeden Fall einen Versicherungsschutz, denn seit dem 1.1.2009 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie auf keinen Fall ohne einen Schutz bei einer Erkrankung dastehen. Man unterscheidet zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Die Leistungen sind sehr unterschiedlich und es müssen Bedingungen erfüllt werden, um zwischen den beiden Systemen wählen zu können.
Für Angestellte gilt – das Einkommen ist zeitlich begrenzt gesichert
Der Arbeitgeber zahlt in der Regel noch für sechs Wochen ihr Gehalt. Ab dem 43. Krankheitstag bekommen gesetzlich Krankenversicherte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von 4.800 Euro brutto im Monat liegt, gelten als freiwillig gesetzlich versichert. Sie erhalten ein Krankengeld, sofern sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen. Das Krankengeld beträgt dann aber nicht 70 Prozent des Bruttoeinkommens, sondern ist in der Höhe gedeckelt. Sie erhalten also nur 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, das sind derzeit 2.887,50 Euro im Monat.
Wie lange bekomme ich Krankengeld und was passiert danach?
Wichtig für die Dauer der Krankengeldauszahlung ist die sogenannte Blockfrist. Die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse sind auf maximal 78 Wochen begrenzt – also anderthalb Jahre. In diesem Zeitraum ist die normalerweise greifende gesetzliche Lohnfortzahlung von sechs Wochen mit eingerechnet. Wie lange Ihre Krankenkasse tatsächlich zahlt, erfragen Sie sicherheitshalber direkt bei ihr.
Das ist deshalb so wichtig, weil sonst irgendwann kein Geld mehr bei Ihnen eingeht, mit der Folge, dass Sie gegebenenfalls Hartz IV beantragen müssen. Drei Monate, bevor das Krankengeld ausläuft, sollten Sie sich aus diesem Grund unbedingt bei der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und eventuell bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung melden, um ihre zukünftige finanzielle Situation zu klären.
Selbständige können ihr Einkommen individuell absichern
Gesetzliche Krankenkassen bieten Wahltarife an, die sich vor allem an Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung richten. Sie sollen eine Möglichkeit erhalten, die sechs Wochen Verdienstausfall bis zum ersten Eingang des gesetzlichen Krankengelds zu überbrücken.
Die Wahltarife gewähren meist ab dem 15. oder dem 22. Krankheitstag ein Krankentagegeld. Die Leistung endet oft mit dem 42. Tag, danach greift das gesetzliche Krankengeld. Die Höhe des Krankentagegeldes kann man selbst festlegen, maximal 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens gelten in der Regel als Obergrenze.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der privaten Krankenversicherung gilt: Gesetzliches Krankengeld plus Wahltarif darf nicht mehr als das Nettoeinkommen betragen. Bei den Tarifen gilt eine Bindungsfrist von drei Jahren.
Private Krankenversicherungen bieten eine Krankentagegeldversicherung an. Diese Möglichkeit steht privat versicherten Selbstständigen offen, die den kompletten Einkommensverlust absichern müssen, aber auch Arbeitnehmern, die ein hohes Einkommen haben und denen das gesetzliche Krankengeld nicht ausreicht, um ihre laufenden Kosten zu decken.
Im Leistungsfall erhalten Sie bei einer Krankentagegeldversicherung einen Tagessatz ausbezahlt. Wie hoch dieses Krankentagegeld ist, legen Sie bei Vertragsabschluss fest und den Zeitpunkt, ab dem es ausgezahlt wird – beispielsweise vom ersten Krankheitstag an, ab dem zweiten oder erst ab dem 43. Tag.
Sowohl der Zeitpunkt, zu dem man die Leistung abrufen möchte, als auch die Höhe des Krankengeldes beeinflussen die Beiträge. Je später Sie das Krankengeld beziehen möchten, desto günstiger wird es. Weiterhin fließen in die Kalkulation der Beiträge, anders als bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkasse, Alter und Gesundheitszustand mit ein. Wer eine Vorerkrankung hat, muss mit Risikozuschlägen rechnen.