Woher kommt mein Geld, wenn ich auf Pflege angewiesen bin?

Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit – und Sie werden pflegebedürftig. Zurzeit sind in Deutschland rund 2,6 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Seit 2017 erfolgt die Einteilung in fünf Pflegegrade. Wenn Sie schon eine Pflegestufe haben, werden Sie über die Umstellung schriftlich informiert. Keine Sorge: Sie erhalten mindestens die gleichen Leistungen wie bisher, werden also nicht schlechter gestellt als jetzt.

Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?

Pflegegrad 1für Menschen, die nur geringe Beeinträchtigungen haben. Hier geht es vor allem um Leistungen, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung ermöglichen, wie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln oder Zuschüsse für ein alten- oder behindertengerechtes Wohnumfeld.

Pflegegrad 2: bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, Kommunikation oder Gestaltung des Alltagslebens. Menschen mit Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro monatlich. Weitere Leistungen umfassen Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und zum barrierefreien Wohnungsumbau, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 3, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.298 Euro monatlich. Wenn sie vollstationär im Pflegeheim betreut werden, erhalten sie von der Pflegekasse monatlich 1.262 Euro.

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 4, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro monatlich. Wenn sie vollstationär im Pflegeheim betreut werden, unterstützt sie die Pflegekasse monatlich mit 1.775 Euro.

Pflegegrad 5für Menschen gedacht, deren Begutachtung schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung festgestellt wurden. Menschen mit Pflegegrad 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.995 Euro monatlich. Für die vollstationäre Pflege im Heim zahlt ihnen die Pflegekasse monatlich 2.005 Euro.

Welche private Absicherung gibt es, um die Pflegelücke zu schließen?

Um die „Pflegelücke“ abzudecken, können Sie zwischen verschiedenen Versicherungsvarianten wählen:

Pflegetagegeldversicherungen:

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall pro Tag den vereinbarten Eurobetrag – unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten.

Vorteil: Es gibt keinerlei Einschränkung für die Verwendung des Geldes. Deswegen ist auch eine bürokratische Abrechnung nicht nötig.

Nachteil: Der Eurobetrag ist fest. Es gibt keinen Inflationsausgleich bzw. keine Anpassung an steigende Pflegekosten. Das muss beim Vertragsabschluss bedacht werden. Denn ein Pflegetagegeld, das heute die Pflegelücke vollständig abdeckt, reicht in zehn oder zwanzig Jahren nicht mehr aus.

Pflegekostenversicherungen:

Die Pflegekostenversicherung erstattet entweder die Restkosten, die nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, oder sie übernimmt einen bestimmten Prozentsatz dieser Restkosten (unter Umständen gilt auch hier eine Deckelung, d. h., die Zahlung darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen).

Vorteil: Wenn die Pflegekosten steigen, steigen auch die Leistungen aus der privaten Pflegekostenversicherung – solange der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist oder eine prozentuale Erstattung ohne Deckelung gewählt wurde.

Nachteil: Erstattet werden nur die tatsächlich entstandenen, durch Rechnung nachgewiesenen Kosten. Das kann viel bürokratischen Aufwand bedeuten. Außerdem werden nur Pflegeleistungen in Heimen oder von privaten Pflegedienste erstattet. Für die Pflege durch Angehörige oder Freunde zahlt die Pflegekostenversicherung nichts.

Pflegerentenversicherungen:

Dabei handelt es sich – ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung – um eine Kombination aus Sparvertrag und Risikoversicherung. Wird die Pflegerente nicht in Anspruch genommen, wird das verbleibende Kapital im Todesfall an die Hinterbliebenen aus- oder bei Erreichen eines hohen Lebensalters an Sie zurückbezahlt.

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