Das ändert sich jetzt bei der Rente

Das ändert sich jetzt bei der Rente

Neben der privaten Altersvorsorge ist die staatliche Rente, die allen Steuerzahler:innen in Deutschland mit Eintritt in das Rentenalter zusteht, ein wichtiger Baustein für das finanzielle Auskommen im Alter. Doch sowohl private Rentenquellen als auch die Rentenzahlungen der deutschen Rentenversicherung sind in den meisten Fällen steuerpflichtig. Wir erklären, was sich aufgrund der aktuellen Beschlüsse zur Rentenbesteuerung ändert.

Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren – sie beziehen ab ihrem 67. Geburtstag die staatliche Rente. Für alle Jahrgänge, die früher geboren wurden, wird bis 2031 das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben. Die aktuell vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Rentenbesteuerung betreffen hauptsächlich die Rentnerinnen und Rentner von morgen, denn gemäß dem Gesetz ändert sich nichts an der Besteuerung für alle, die aktuell schon Rente beziehen. Wer aktuell bereits Rente bezieht, ist aber womöglich von Änderungen hinsichtlich des Grundfreibetrages betroffen.

Das sollten (zukünftige) Rentnerinnen und Rentner über die aktuellen Änderungen wissen

  • Erhöhung des Grundfreibetrages und Rentenerhöhung

    Mit dem Grundfreibetrag wird das steuerfreie Jahreseinkommen definiert. Dieser wurde zum Jahreswechsel als Inflationsausgleich angehoben auf 11.604 Euro. Gleichzeitig führt die Rentenerhöhung um 4,57 % ab dem 1. Juli 2024 dazu, dass einige Rentnerinnen und Rentner, die bis dato nicht steuerpflichtig waren, ihre Renten dann besteuern müssen. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Besonders Frauen sind von Altersarmut und der Gender Pension Gap betroffen.

  • Besteuerungsanteil der Rente

    Bereits seit 2023 sind 100% der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar (bis zu einem Maximalbetrag von 27.565 Euro jährlich). Mit dieser Steuerersparnis in der Einzahlungsphase soll die sogenannte Doppelbesteuerung vermieden werden, da bei der Auszahlung der Renten bereits eine Steuerbelastung greift. Denn im Laufe der letzten Jahrzehnte wurde die Prozentuale Besteuerung der Rente sukzessive angehoben. Lag sie im Jahr 2005 noch bei 50 %, mussten Rentner im Jahr 2020 bereits 80 % ihrer Renteneinkünfte besteuern. Aufgrund der Steigerung wären Rentner im Jahr 2040 bei einer Besteuerung ihrer Rente von 100 % angelangt. Um diesen Prozess zu verlangsamen, wurde der Anstieg der Besteuerung nun gemäßigt. Das bedeutet, dass der steuerpflichtige Rentenanteil erst im Jahr 2058 bei 100 % liegen wird.

  • Altersentlastungsbetrag

    Rentnerinnen und Rentner, die neben ihrer Rente über weitere Einkünfte wie beispielsweise ein Gehalt aus einem bestehenden Angestelltenverhältnis oder Mieteinkünfte aus Immobilien verfügen, müssen diese versteuern. Zur Senkung der Steuerlast sieht der Gesetzgeber einen Altersentlastungsbetrag vor, der allerdings von Jahr zu Jahr um 0,8 Prozentpunkte sinkt. Im Ergebnis wäre auch hier im Jahr 2040 die letzte Stufe erreicht und die Entlastung würde komplett entfallen. Der neue Beschluss verzögert diesen Zeitpunkt, da der Altersentlastungsbetrag nun langsamer gesenkt wird. So können Rentnerinnen und Rentner noch bis 2058 von der Altersentlastung profitieren, bevor diese komplett entfällt.

  • Versorgungsfreibetrag

    Pensionierte Beamte erhalten auf ihre Rente den sogenannten Versorgungsfreibetrag. Dieser wird, ähnlich wie der Altersentlastungsbetrag, jährlich weiter gesenkt. Auch hier wurde die prozentuale Senkung angepasst, sodass ein kompletter Wegfall des Versorgungsfreibetrags ebenfalls erst 2058 erreicht ist.

Was bedeuten die Änderungen für mich, wenn ich aktuell noch nicht im Rentenalter bin?

Zunächst klingen die Ergebnisse der Beschlüsse positiv: Die Besteuerung der Rente steigt langsamer an, als geplant, Altersentlastung und Versorgungsfreibetrag können noch über einen längeren Zeitraum geltend gemacht werden. Gleichzeitig sind wir aber auch mit Unwägbarkeiten wie der Inflation sowie steigenden Preisen konfrontiert und sollten daher damit rechnen, im Rentenalter schlechtestenfalls mit weniger Geld noch höhere Kosten decken zu müssen. Es ist deshalb in jedem Fall ratsam, sich unabhängig von der staatlichen Rente gut aufzustellen – mit der Investition in eine private Altersversorgung und den Vermögensaufbau.

Sie wollen Ihre Rentenlücke schließen und dafür sorgen, dass Sie auch als Rentnerin finanziell abgesichert sind? Das Team von FIS berät Sie in allen Fragen zur Altersvorsorge und zum Vermögensaufbau. Rufen Sie uns einfach an unter der 069-24 74 34 97-0 oder buchen Sie online einen Beratungstermin. Wir sind jederzeit für Sie da!

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING
Telegram
WhatsApp

Hat Ihnen der Blog-Beitrag gefallen?

Melden Sie sich jetzt ganz einfach kostenfrei und unverbindlich an, um regelmäßig Tipps und Tricks rund um Geldanlagen, Finanzen und vielem mehr zu erhalten.

Weitere Beiträge